Vorstand Förderkreis Schulsportzentrum
1. Vorsitzende: |
| Silke Bárcenas Reyes |
2. Vorsitzende |
| Michaela Deutschmann-Weise |
Geschäftsführer |
| Anne Brenner |
Kassenverwalter: |
| Thomas Weise |
Kassenprüfer: |
| Dr. Matthias Hillebrandt |
Kassenprüferin: |
| Margit Pfeil |
Inklusionsprojekt im Sportinternat: Förderkreis macht Druck
„Es hakt“, stöhnt der Leiter der Badestädter Rhenanus-Schule, Dr. Jörg Möller, und fügt enttäuscht hinzu: „Wir sind irritiert, dass es nicht weitergeht.“ Wir, das sind in dem Fall Mitglieder des Förderkreises Schulsportzentrum, der sich unter Federführung von Andrea Stöber und der stellvertretenden Vorsitzenden Michaela Deutschmann-Weise seit der Schließung des Sportinternats vor gut fünf Jahren für eine Nachnutzung dieser Immobile eingesetzt hat und es weiterhin mit Nachdruck tut.
Und das mit großem Erfolg: Knapp 1,8 Millionen Euro an Zuschüssen für die Stadt hat der Förderkreis an Land gezogen, damit unter dem Dach des Internats junge Leute mit und ohne Handicap gemeinsam wohnen, lernen und Sport treiben können.
Schule, Stadion sowie Leichtathletik- und Turnhallen sind jeweils nur einen Steinwurf entfernt.
3000 Euro aus eigenen Mitteln hat der Förderkreis für eine Machbarkeitsstudie aufgebracht. Herausgekommen ist ein Konzept, das bei den Werraland-Lebenswelten in Eschwege nicht nur großen Anklang, sondern auch die Bereitschaft gefunden hat, dieses Inklusionsprojekt mit voraussichtlichen Kosten von 3,7 Millionen Euro für Umbaumaßnahmen in die Tat umzusetzen.
Folglich stimmten Bad Sooden-Allendorfs Stadtverordnete einstimmig dem Verkauf des früheren Internats zu und billigten ebenso einmütig einen Vertrag, wonach der millionenschwere Zuschuss von der Stadt an die Werra-Lebenswelten abgegeben wird.
Eigentlicher Knackpunkt: Diesen so bezeichneten Überleitungsvertrag hat Bürgermeister Frank Hix noch nicht unterschrieben, weil aus seiner Sicht noch einige Fragen der Klärung bedürfen, so auch diese, ob der Verkauf der Immobilie für 198 000 Euro „unter dem Marktwert und ohne Bieterverfahren und Wertermittlung“ mit dem Vergaberecht der Europäischen Union vereinbar sei.
Wenig Verständnis für die Verzögerung hat Michaela Deutschmann-Weise. Sie pocht auf die Umsetzung der vom Stadtparlament „demokratisch und einstimmig gefassten Beschlüsse“. Und Dr. Möller treibt die „Angst“ um, Geld und viel Arbeit könnten „zunichte“ gemacht werden. Gleichzeitig betont er, mit den Werraland-Lebenswelten habe man „einen kompetenten und zuverlässigen Partner“ gefunden. Die Zusammenarbeit bezeichnet er als „bestens“.
„Wir haben alles richtig gemacht“, zieht Vorsitzende Andrea Stöber eine Zwischenbilanz und äußert die Hoffnung, „dass Engagement und Chancen nicht vernichtet werden und man mit dem Förderbescheid verantwortlich umgeht“.
Ausgeräumt sind inzwischen Bedenken des Bürgermeisters, das Inklusionsprojekt müsse noch in diesem Jahr fertig gestellt und abgerechnet sein. Dagegen hatte zwischenzeitlich der Landtagsabgeordnete Knut John unter Berufung auf Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir mitgeteilt, der Bewilligungszeitraum könne auch über das Jahr 2023 hinaus verlängert werden.
Der Förderkreis sieht in der geplanten Nachnutzung des Sportinternats ein „Leuchtturmprojekt“. Als einziges in Hessen unter bundesweit nur drei ähnlichen stärke es die Schule, die Stadt und die Region.
Quelle: HNA vom 23.01.2023
Satzung
1. | Name und Sitz | |
1. Der Verein trägt den Namen Förderkreis Schulsportzentrum Rhenanus-Schule (Partnerschule des Leistungssports) | ||
2. | Zweck und Aufgaben | |
1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige /mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. | ||
3. | Selbstlosigkeit | |
1. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. | ||
4. | Mitgliedschaft | |
1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden, die seine Ziele unterstützt (§2). | ||
5. | Beiträge | |
1. Die Mitglieder zahlen Beiträge nach Maßgabe eines Beschlusses der Mitgliederversammlung. Zur Festlegung der Beitragshöhe und – fälligkeit ist eine einfache Mehrheit in der Mitgliederversammlung anwesenden stimmberechtigten Vereinsmitglieder erforderlich. | ||
6. | Organe des Vereins | |
Organe des Vereins sind | ||
7. | Der Vorstand | |
1. Der Vorstand besteht aus | ||
8. | Mitgliederversammlung | |
1. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet alljährlich am Sitz des Vereins statt und soll innerhalb der ersten drei Monate vor Ablauf des Geschäftsjahres einberufen werden. Die Einberufung muss spätestens zwei Wochen vor dem Termin schriftlich erfolgen unter Angabe der Tagesordnung, die folgende Punkte enthalten muss: | ||
9. | Änderung des Zwecks und Satzungsänderung | |
1. Für die Änderung des Vereinszwecks und für andere Satzungsänderungen ist eine ¾ Mehrheit der erschienen Vereinsmitglieder erforderlich. Über Satzungsänderungen kann in der Mitgliederversammlung nur abgestimmt werden, wenn auf diesen Tagesordnungspunkt bereits in der Einladung zur Mitgliederversammlung hingewiesen wurde und der Einladung sowohl der bisherige als auch der vorgesehene neue Satzungstext beigefügt worden waren. | ||
10. | Beurkundung von Beschlüssen | |
Die in Vorstandssitzungen und in Mitgliederversammlungen gefassten Beschlüsse sind schriftlich niederzulegen und von Versammlungsleiter und Protokollführer zu unterzeichen. | ||
11. | Vereinsvermögen | |
Der Vorstand verwaltet das Vereinsvermögen. Er entscheidet über Zuwendungen an Schüler und über Anschaffungen im sächlichen Bereich auf der Grundlage von vorgelegten Anträgen. In dringenden Fällen können der 1. Und der 2. Vorsitzende, bei deren Verhinderung der Geschäftsführer Ausgaben bis zur Höhe von 500 €uro pro Monat allein bewilligen. Die Genehmigung des Vorstandes ist nachträglich einzuholen. Gegenstände von bleibendem Wert sind als Eigentum des Vereins zu inventarisieren. | ||
12. | Auflösung des Vereins und Vermögensbildung | |
1. Für den Beschluss, den Verein aufzulösen, ist eine ¾ Mehrheit der in der Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder erforderlich. Der Beschluss kann nur nach rechtzeitiger Ankündigung in der Einladung zur Mitgliederversammlung gefasst werden. | ||
13. | Inkrafttreten | |
Diese Satzung wurde am 4.Oktober 2010 von der Gründungsversammlung des Vereins beschlossen. Sie tritt nach Eintragung in das Vereinsregister beim Amtsgericht in Witzenhausen in Kraft. | ||
Bad Sooden-Allendorf, den 4.10.2010 |